Eine Schuldenregel ist ökonomisch sinnvoll, wenn sie nachhaltige Staatsfinanzen sicherstellt. Die Schuldenbremse tut das nicht, weil sie gegenüber den beiden wesentlichen Bestimmungsfaktoren der fiskalischen Nachhaltigkeit – Zinsen und Wachstum – blind ist. Zwar weisen auch die reformierten europäischen Fiskalregeln erhebliche Probleme auf, z. B. durch eine arbiträre Begrenzung der Schuldenquote auf 60 Prozent des BIP. Doch erstens setzen sie bei einer Reform der Schuldenbremse den Rahmen des rechtlich Möglichen. Zweitens ist in ihnen grundsätzlich ein wichtiges Prinzip angelegt: das zulässige Verschuldungslimit ist von makroökonomischen Bedingungen, insbesondere Wirtschaftswachstum, abhängig.
Um den durch sie vorgegebenen fiskalpolitischen Rahmen optimal auszunutzen, schlagen wir vor, die neue Schuldenregel aus den EU-Fiskalregeln abzuleiten. Aus ihnen ergibt sich in unseren Berechnungen für die kommende Legislaturperiode ein durchschnittliches, maximal zulässiges gesamtstaatliches Budgetdefizit von 1,8 Prozent des BIP, welches gesetzlich festgeschrieben werden sollte und somit im deutschen Recht verankert würde. Das entspricht einem im Vergleich zur Schuldenbremse zusätzlichen jährlichen Verschuldungsspielraum für Bund, Länder und Kommunen von bis zu 30 Mrd. Euro jährlich – ein Volumen, das sich Deutschland ökonomisch gut leisten kann. Dieses Volumen reicht zwar nicht aus, um die dringend notwendige Modernisierung Deutschlands vollständig zu finanzieren. Doch gekoppelt mit einem größeren Reformpaket könnte es die Grundlage für eine effektive Wachstums- und Modernisierungsagenda sein.
Wir definieren drei Prinzipien für die rechtliche Umsetzung einer neuen deutschen Schuldenregel. Erstens: Grundgesetzliche Zielvorgabe nachhaltiger Staatsfinanzen. Da deren Bestimmungsfaktoren (Zinsen und Wachstum) im Lauf der Zeit variieren, ist dieses Ziel mit einer numerischen Obergrenze im Grundgesetz nicht vereinbar; sie sollte einfachgesetzlich festgelegt und regelmäßig überprüft werden. Zweitens: Koppelung des verfügbaren Kreditspielraums an produktive, d. h., das langfristige Wachstum steigernde, Ausgaben. Denn erst Wachstum macht zusätzliche Finanzierungslasten tragfähig. Drittens: Beseitigung der rechtlichen Unsicherheit der derzeitigen Notlagenklausel. Denn die staatliche Handlungsfähigkeit muss stets gewährleistet sein.