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5. März 2025
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Felix Heilmann

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Fachtexte

Wie sich Klimaausgaben in einer ökonomisch sinnvollen Schuldenregel berücksichtigen lassen

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Felix Heilmann, Janek Steitz, Dr. Florian Schuster-Johnson

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In Schuster-Johnson et al. (2025) schlagen wir eine ökonomisch sinnvolle Schuldenregel vor. Diese zielt auf die Sicherung nachhaltiger Staatsfinanzen durch die Priorisierung produktiver Ausgaben ab. Klimaschutzausgaben stellen hier eine Herausforderung dar, da sie großteils nicht wachstumsfördernd sind. Gleichzeitig müssen die Klimaziele erreicht werden, um die Wohlstandsbasis zu erhalten und zukünftige Kosten zu vermeiden.

In diesem Papier zeigen wir, dass aufgrund verschiedener Marktversagen jenseits der CO2-Externalität staatliche Klimaausgaben notwendig sind, um den Übergang zur Klimaneutralität ohne wirtschaftliche und soziale Verwerfungen zu bewältigen. Anschließend leiten wir her, weshalb die Kreditfinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in begrenztem Umfang möglich sein sollte.

Als Lösung schlagen wir vor, dass bestimmte Klimaschutzausgaben als außergewöhnliche Bedarfe in einem reformierten Art. 115 GG mit Tilgungsverpflichtung kreditfinanziert werden können. In einem Ausführungsgesetz sollte spezifiziert werden, dass die Kreditermächtigung nur für notwendige, geeignete und der Höhe nach angemessene Klimaschutzausgaben gilt, die Marktversagen jenseits der CO2-Externalität adressieren. Gleichzeitig wäre die Kreditermächtigung kurzfristig durch die EU-Fiskalregeln begrenzt, sodass die Klimaziele in Anbetracht der hohen Bedarfe ohne analoge Reformen dieser Regeln nicht sicher oder nur zu hohen wirtschaftlichen Kosten erreicht werden können.

Warum haben wir dieses Papier geschrieben?

Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss die hierfür notwendige staatliche Finanzierung gesichert werden. Die aktuelle Finanzplanung weist allerdings erhebliche Lücken auf, die das Erreichen der Klimaziele gefährden (ERK 2025).

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass bei der Diskussion um Reformoptionen für die nationale Schuldenregel der besondere Charakter staatlicher Klimaschutzausgaben übersehen wird. Diese Besonderheit besteht darin, dass viele dieser Ausgaben dem vorzeitigen Ersatz bestehender fossiler Anlagen dienen und damit weder als produktive Investitionen noch als echte Nettoinvestitionen gelten können. Dennoch sind sie unerlässlich, um unseren Wohlstand zu sichern und Folgekosten zu vermeiden. Wir setzen uns mit dieser besonderen Rolle auseinander und machen Lösungsvorschläge für den Umgang mit diesem Spannungsfeld.

Was haben wir gelernt?

Aufgrund verschiedener Marktversagen jenseits der CO2-Externalität sind staatliche Klimaausgaben notwendig, um den Übergang zur Klimaneutralität ohne wirtschaftliche und soziale Verwerfungen zu bewältigen. Eine teilweise Kreditfinanzierung dieses Bedarfs ist u.a. aufgrund dieser drei Argumente ökonomisch gut begründet: 

  1. Der Nettovermögensgewinn von Klimaschutz gegenüber Nichthandeln, wenn die Folgekosten von Emissionen berücksichtigt werden.
  2. Die weitaus höheren Kosten, die für die öffentlichen Haushalte aus Klimaschäden entstehen, wenn Klimaschutz verzögert oder unterlassen wird.
  3. Die Möglichkeit, über Kredite die Finanzierungsbedarfe generationengerecht zu verteilen.

Um die Finanzierung zu ermöglichen und gleichzeitig die Kreditaufnahme für Klimaschutz sinnvoll zu begrenzen, schlagen wir vor, dass bestimmte Klimaschutzausgaben als außergewöhnliche Bedarfe in einem reformierten Art. 115 GG mit Tilgungsverpflichtung kreditfinanziert werden können.

In einem Ausführungsgesetz sollte spezifiziert werden, dass die Kreditermächtigung nur für notwendige, geeignete und der Höhe nach angemessene Klimaschutzausgaben gilt, die Marktversagen jenseits der CO2-Externalität adressieren. Gleichzeitig wäre die Kreditermächtigung kurzfristig durch die EU-Fiskalregeln begrenzt, sodass die Klimaziele in Anbetracht der hohen Bedarfe ohne analoge Reformen dieser Regeln nicht sicher oder nur zu hohen wirtschaftlichen Kosten erreicht werden können.

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