“Gesunde öffentliche Finanzen” im Europarecht
Die Gesundheit der öffentlichen Finanzen ist ein zentraler Begriff der Wirtschafts- und Währungsunion.
Sie ist dort als „richtungsweisender Grundsatz“ für die Europäische Union und ihre
Mitgliedstaaten vorgegeben. Das Bundesverfassungsgericht erinnert seit seinem Maastricht-Urteil
regelmäßig daran, dass die „Stabilitätsgemeinschaft“ „Grund und Gegenstand des deutschen
Zustimmungsgesetzes“ ist.
In unserem Papier gehen wir der Frage nach, was in den europäischen Verträgen mit „gesunden
öffentlichen Finanzen“ dann eigentlich gemeint ist.
Wir entwickeln daher in diesem Papier eine aktualisierte, „nicht-monetaristische Auslegung“ des Artikels 123 AEUV.